KINORATGEBER FÜR ELTERN

Den vollständigen Gesetztestext zum aktuellen Jugendschutzgesetz (Abschnitt 3 Jugendschutz im Bereich Medien) finden sie hier!

Was ist die FSK?

Die FSK führt freiwillige Prüfungen für Filme und sonstige Bildträger (z. B. DVDs) durch, die in Deutschland für öffentliche Vorführung vorgesehen sind. Für die Jugendfreigabe ist eine gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung erforderlich, die von der FSK vorgenommen wird. Die FSK-Ausschüsse sprechen Freigaben nach der gesetzlichen Vorgabe aus, dass Filme, die „ die Entwicklung von Minderjährigen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit beeinträchtigen“, nicht für ihre Altersstufe freigegeben werden dürfen (Vgl. § 14 Abs. 1 JuSchG).

Mit der Altersfreigabe ist keine pädagogische Empfehlung oder ästhetische Bewertung verbunden. Hierbei ist grundsätzlich das Wohl der jüngsten Jahrgänge einer Altersgruppe zu beachten.

„Freigegeben ab 6 Jahren“ ist also NICHT gleichbedeutend mit „Empfohlen ab 6 Jahren“.

 

Häufige Fragen

Elterliche Begleitung bei Filmen ab 12 Jahren:

Haben Filme die Kennzeichnung „Freigegeben ab 12 Jahren“ erhalten, kann auch Kindern im Alter von 6 Jahren aufwärts der Einlass zur Vorstellung gewährt werden, wenn sie von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden ( § 11 Absatz 2 JuSchG).
Die Personensorge steht grundsätzlich den Eltern zu. Sie kann – außer durch das Familiengericht – auch nicht übertragen werden. Eine erziehungsbeauftragte Person, die von den Eltern (= Personensorgeberechtigte) autorisiert ist, reicht nicht aus.
Hier entscheiden also letztendlich die Eltern, ob ihre Kinder für einen Film, der laut FSK-Kriterien erst ab 12 Jahren freigegeben wird, bereits reif genug sind.

Alternative Altersempfehlungen

Empfehlenswert sind die Altersempfehlung des KJF (KINDER- UND JUGENDFILMZENTRUM DEUTSCHLAND). Hinter den Texten dieser Internetseite stehen Fachleute, die seit über 30 Jahren kulturelle Medienbildung im Auftrag des Bundes fördern. So sind die kurzen Inhalte, Kritiken und Infos immer aktuell und kindgerecht geschrieben. Filme ab 0 oder 6 Jahren werden beispielsweise häufig erst ab 8 oder 10 empfohlen, da jüngere Zuschauer die Komplexität der Filmhandlung oft nicht erfassen können und somit eher überfordert oder schnell gelangweilt sind.

Generell ist ein Kinobesuch erst ab Kindergartenalter sinnvoll. Zwischen dem 3. und 4. Lebensjahr beginnt ein Kind einer fiktiven Handlung in ihrer logischen Verknüpfung mit Freude zu folgen. Voraussetzung ist, dass die Handlung in knappen Worten und mit einfacher Struktur erzählt wird, die der Vorstellungswelt des Kindes entspricht. So können auch kleine Kinder Filme genießen und erleben den Kinobesuch als ein tolles abenteuerliches Gemeinschaftserlebnis.

Weitere tolle Quellen für Filmtipps:

https://www.kinderfilmwelt.de/

https://www.kjf.de/

https://www.jugend-filmjury.com/