Häufige Fragen zur FSK

Was erlaubt die Parental-Guidance-Regelung (Elternbegleitung)?

Wenn Eltern (Personensorgeberechtigte) Kinder zwischen 6 und 12 Jahren begleiten, dürfen diese auch Filme im Kino sehen, die erst ab 12 Jahren freigegeben sind. Die Ausnahme gilt nur, wenn Eltern ihre eigenen Kinder begleiten.

Wie funktioniert das Freigabeverfahren, das die Alterskennzeichnung von Filmen ermöglicht?

Verantwortlich für die Freigabe und Kennzeichnung von Filmen, Film- und Spielprogrammen sind die für den gesetzlichen Jugendschutz zuständigen Obersten Landesbehörden. Diese haben mit Verbänden von Filmwirtschaft- und Unterhaltungssoftwarewirtschaft im Rahmen einer Vereinbarung ein gemeinsames Verfahren festgelegt.

Möchte der Anbieter eines Films, dass bei Filmvorführungen auch Kinder und Jugendliche den Film sehen dürfen, kann er einen Antrag auf Erteilung einer Altersfreigabe bei der hierfür zuständigen Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH (FSK) in Wiesbaden stellen. Diese Selbstkontrolle ist eine von der Filmindustrie getragene Stelle, die Filme begutachtet und prüft, ab welchem Alter Kinder und Jugendliche einen bestimmten Film sehen dürfen.

Die FSK begutachtet Filme nach den Maßstäben der FSK-Grundsätze und lässt sich von unabhängigen Experten helfen. Die Entscheidung der Gutachter, ab welcher Altersstufe ein Film freigegeben sein soll, übernehmen auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen den Ländern und der Selbstkontrolle die Obersten Landesjugendbehörden der Länder als eigene Entscheidung. Das federführende Land fertigt daraufhin einen Verwaltungsakt aus, der es dem Antragsteller gestattet, den Film mit dem entsprechenden Alterskennzeichen zu versehen.

Daneben haben nach Abschluss des FSK-Verfahrens die Länder die Möglichkeit, eine erneute Prüfung zu verlangen. Mit diesen Möglichkeiten wird sichergestellt, dass die in den Selbstkontrolleinrichtungen getroffenen Entscheidungen auch für sie tragbar sind. Kommen die FSK-Ausschüsse im Rahmen einer Prüfung zu dem Ergebnis, dass das begutachtete Produkt jugendgefährdend ist, dürfen sie keine Altersfreigabe vorschlagen, sondern müssen die Alterskennzeichnung verweigern. Ggf. kann die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien das Produkt nach der Veröffentlichung indizieren.

Was bedeutet "Indizierung"?

Auf Antrag oder Anregung kann die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) einen Film, ein Computerspiel oder ein Telemedium (z.B. Internetseiten) prüfen. Kommen deren Gremien zu dem Ergebnis, dass ein Medieninhalt die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung gefährden kann, setzen sie das entsprechende Produkt auf die "Liste der jugendgefährdenden Medien".

Das Produkt ist damit "indiziert". Aus der Indizierung folgen weitreichende Vertriebs-, Abgabe-, Ausstellungs- und Werbebeschränkungen: Indizierte Medieninhalte und schwer jugendgefährdende Medieninhalte dürfen Minderjährigen nicht angeboten oder verkauft, an sie verliehen oder vermietet, ihnen überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden; sie dürfen nicht öffentlich ausgestellt, angeschlagen oder vorgeführt werden; sie dürfen nicht über einen Versandhandel verschickt oder nach Deutschland eingeführt werden; sie dürfen nicht beworben, angekündigt oder angepriesen werden. Gewerbetreibende dürfen diese Medien auch nicht offen in ihren Geschäftsräumen auslegen, wenn Minderjährige Zutritt haben. Erwachsene dürfen sie aber kaufen und ausleihen. Trägt ein Medium bereits ein Alterskennzeichen, kann das Produkt von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien nicht mehr indiziert werden (so genannte "Sperrwirkung").

Indizierte Internetseiten dürfen Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden (z.B. nur in geschlossenen Erwachsenenbenutzergruppen veröffentlicht werden).

Die Bundesprüfstelle muss von der Indizierung betroffene Hersteller anhören. Zudem haben sie die Möglichkeit, gegen die Aufnahme von Medien in die Liste jugendgefährdender Medien vor dem Verwaltungsgericht zu klagen.

Wie sehen die Alterskennzeichen aus?

Kinobetreiber müssen die Alterskennzeichen gut sichtbar aushängen und deutlich machen, welche Altersfreigabe ein Film erhalten hat. Unser Alterfreigaben sind auf Außenwerbung mit Schildern auf den Kinoplakten, im Kinofoyer in den Filmtitel-Ankündigungsrahmen, in unseren Flyern sowie direkt auf der Internetseite bei den Filmankündigungen angegeben.

Gibt es auch Altersfreigaben für Filmtrailer?

Wenn Kinder und Jugendliche einen Kinofilm sehen dürfen, darf der Kinobetreiber nur Trailer (Ausschnitte von Filmen) zeigen, die für die gleiche Altersstufe wie der Hauptfilm freigegeben sind. Freigaben für Trailer können sich von den Freigaben der Filme, für die sie werben, unterscheiden.

Gibt es besondere Vorschriften für Alkohol- und Tabakwerbung im Kino?

Werbefilme für Tabakwaren oder alkoholische Getränke dürfen erst nach 18.00 Uhr gezeigt werden.